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   OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15   

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https://dejure.org/2015,35783
OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15 (https://dejure.org/2015,35783)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2015 - 5 U 779/15 (https://dejure.org/2015,35783)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2015 - 5 U 779/15 (https://dejure.org/2015,35783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BGB §§ 242, 2050 Abs. 3, 2057, 2303, 2315, 2325 ZPO §§ 138, 139, 253, 301, 322, 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen; Zulässigkeit eines Teilurteils über im Wege der Widerklage geltend gemachter Gegenansprüche des Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Erben über lebzeitige Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilurteil über Pflichtteil und erste Stufe der Auskunftswiderklage eines Erben unzulässig

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbe kann vom Pflichtteilsberechtigten Auskunft über anrechnungspflichtige Zuwendungen verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilurteil über Pflichtteil und erste Stufe der Auskunftswiderklage eines Erben unzulässig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ist ein Pflichtteilsberechtigter dem Erben auskunftspflichtig über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflichten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auch der Pflichtteilsberechtigte kann auskunftspflichtig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsberechtigter muss Erben Auskunft über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten erteilen - Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, Zeitpunkt der Zuwendung sowie etwaige Anordnungen des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 203
  • MDR 2016, 96
  • FamRZ 2016, 662
  • ZEV 2016, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09

    Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Schöpft der Erbe seine Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich solcher Zuwendungen aus, muss der Pflichtteilsberechtigten seinerseits wegen der ihn treffenden Auskunftspflicht substantiiert erwidern (Anschluss an BGH IV ZR 91/09).

    Anderes lässt sich auch nicht aus einer Entscheidung des OLG München herleiten, nach der einem Alleinerben im Zusammenhang mit einer Ausgleichung nach § 2316 BGB kein Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten analog § 2057 BGB zustehen soll (vgl. OLG München, NJW 2013, 2690), da der Bundesgerichtshof offenbar von einer entsprechenden Auskunftspflicht ausgeht (vgl. BGH, NJW 2010, 3023, 3025).

    Hierzu ist er nicht nur aufgrund des mit der Widerklage erhobenen Auskunftsanspruchs, sondern auch wegen seiner insoweit bestehenden - inhaltlich deckungsgleichen - sekundären Darlegungslast gehalten (vgl. BGH, NJW 2010, 3023 ).

  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12

    Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Über lebzeitige, auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen ist der Pflichtteilsberechtigte dem Erben in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB auskunftspflichtig (gegen OLG München 14 U 3585/12 und OLG Köln 1 U 56/13).

    Anderes lässt sich auch nicht aus einer Entscheidung des OLG München herleiten, nach der einem Alleinerben im Zusammenhang mit einer Ausgleichung nach § 2316 BGB kein Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten analog § 2057 BGB zustehen soll (vgl. OLG München, NJW 2013, 2690), da der Bundesgerichtshof offenbar von einer entsprechenden Auskunftspflicht ausgeht (vgl. BGH, NJW 2010, 3023, 3025).

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Demnach ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn in dem Teilurteil eine Rechtsfrage entschieden wird, die für die weitere Entscheidung durch Schlussurteil neu zu entscheiden sein wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 1452 ; BGH, NJW 2009, 2814 ; BGH, NJW 2013, 1009 ).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Über lebzeitige, auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen ist der Pflichtteilsberechtigte dem Erben in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB auskunftspflichtig (gegen OLG München 14 U 3585/12 und OLG Köln 1 U 56/13).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Regelmäßig ist eine Zurückverweisung angezeigt, damit nicht der gesamte nach dem Teilurteil anhängig gebliebene Prozess erst in der zweiten Instanz beginnt (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 379 ).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Demnach ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn in dem Teilurteil eine Rechtsfrage entschieden wird, die für die weitere Entscheidung durch Schlussurteil neu zu entscheiden sein wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 1452 ; BGH, NJW 2009, 2814 ; BGH, NJW 2013, 1009 ).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15
    Demnach ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn in dem Teilurteil eine Rechtsfrage entschieden wird, die für die weitere Entscheidung durch Schlussurteil neu zu entscheiden sein wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 1452 ; BGH, NJW 2009, 2814 ; BGH, NJW 2013, 1009 ).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 3 U 88/20

    Pflichtteilsansprüche gegen einen Alleinerben; Unbezifferter

    Dem Beklagten steht ein solcher Auskunftsanspruch zu (vgl. OLG Koblenz ZEV 16, 206, BGH ZEV 10, 190 [BGH 27.01.2010 - IV ZR 91/09] , Schindler, ZEV 16, 207 [OLG Koblenz 25.11.2015 - 5 U 779/15] , Horn, ZEV 13, 178).

    Der Senat versteht in Bezug auf die Auskunftspflicht der Klägerin als Pflichtteilsberechtigter die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.01.2010 (ZEV 10, 640) so, dass auch dieser von einer Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten im Falle einer Anrechnung nach § 2315 BGB ausgeht (vgl. auch OLG Koblenz ZEV 16, 206 [OLG Koblenz 25.11.2015 - 5 U 779/15] ).

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